Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder und Urenkel – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sol

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollte

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